Dienstag, 4. November 2014

Hallo Leser, ich weiß heute ist nicht schon wieder Zeit zu bloggen, ich bin jedoch auf einen Interessanten Artikel aus dem Standard gestoßen. Das Diskussionsthema:
 
Grenze zumutbarer Arbeitsweg

Betreffen tut diese Diskussion eigentlich vorwiegend Arbeitslose, welche aufgefordert werden, sich einen Job zu suchen. Rechtlich ist ein Arbeitsloser zur Zeit verpflichtet, ein Jobangebot im Umkreis von 2h täglicher Fahrzeit von seinem Wohnort weg, anzunehmen, da ansonsten die Arbeitslosenbezüge gestrichen werden.  Wirtschaftsminister Mitterlehner ist der Meinung, diese Grenze wäre zu hoch angesetzt und müsse erneut geprüft werden.

Was ist deine Meinung zu diesem Thema?

Ich denke, diese Grenze mit den 2h tägliche Fahrzeit ist noch niedrig angesetzt. Denn, und das behaupte ich, die meisten Arbeitslosen sind sogar zu faul einen Weg von 1h pro Tag auf sich zu nehmen.
Für mich ist die Definition Fahrstrecke noch etwas zu ungenau definiert. Was ist damit gemeint? Fahrstrecke mit dem PKW oder Fahrstrecke mit Öffis? Beispielsweise benötigt ein Mann um von Partenen nach Feldkirch zu gelangen mit den Öffis wesentlich länger als mit seinem privaten PKW.

Zudem fände ich eine genauere Bestimmung sinnvoll. Mein Vorschlag dazu wäre:
Die Länge des zu akzeptierenden Arbeitsweges ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit. d.h. Jemand der beispielsweise seit 5 Jahren arbeitslos ist muss einen Job im Umkreis von 200 km annehmen, jemand der erst 3 Monate Arbeitslosengeld bekommt, nur im Umkreis von 100 km.

Das wäre meiner Meinung nach ein geeignetes und vor allem faires System!
http://derstandard.at/2000007683560/Mitterlehner-will-Zumutbarkeit-pruefen

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